Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland beschlossen
Die drei Kirchen an der Nord- und Ostsee – die nordelbische, die mecklenburgische und die pommersche Kirche – werden zu Pfingsten 2012 die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) gründen. Den entsprechenden Beschluss haben die Synodalen aus den drei Fusionskirchen am 7. Januar 2012 auf der 3. Tagung der Verfassunggebenden Synode in Rostock-Warnemünde gefasst. Für die Verfassung stimmten 227 der 266 Mitglieder der Verfassunggebenden Synode, für das Einführungsgesetz 227 Synodale. Laut Fusionsvertrag vom Februar 2009 sind die Verfassung und das Einführungsgesetz angenommen, „wenn in der Schlussabstimmung der dritten Lesung jeweils zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder der Verfassunggebenden Synode und zugleich zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder der Synoden der vertragschließenden Kirchen zustimmen“, hatte Präses Heiner Möhring vor der Abstimmung erläutert. Neben der Gesamtsynode wurden die nötigen Quoren von Zweidrittel bei den beiden Abstimmungen auch in den Einzelsynoden erreicht.
Der nordelbische Bischof Gerhard Ulrich, der auch Leitender Bischof der VELKD ist, empfand anschließend „Dank, Freude, Erleichterung – aber auch Wehmut“. Denn wer Neues anfangen wolle, der müsse Altes, Vertrautes hinter sich lassen.
Hier seine Ansprache in vollem Wortlaut
Im Namen der Kirchenleitung und des Amtes der VELKD überbrachte dessen stellvertretender Leiter, Oberkirchenrat Christian Frehrking, herzliche Glück- und Segenswünsche.
Hier sein Grußwort in vollem Wortlaut
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