Das Spruchkollegium leitet die Verfahren bei Lehrbeanstandungen (Lehrverfahren). Ein Lehrverfahren wird eingeleitet, wenn nachweisbar Tatsachen für die Annahme vorliegen, daß ein ordinierter Geistlicher oder ein sonstiger Inhaber eines kirchlichen Amtes oder Auftrags öffentlich durch Wort oder Schrift in der Darbietung der christlichen Lehre oder in seinem gottesdienstlichen Handeln in entscheidenden Punkten in Widerspruch zum Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche tritt und daran beharrlich festhält, und wenn vorausgegangene seelsorgerliche Bemühungen nicht zu einer Behebung der Anstöße geführt haben.