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Suche nach Leben - Taufe - Regelungen

Rechtsfolgen der Taufe

(1) Die Taufe begründet gleichzeitig die Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde und Landeskirche mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten, wie die Übernahme kirchlicher Ämter und die Kirchensteuerpflicht (vgl. Kapitel Kirchenmitgliedschaft).

(2) Mit der Taufe von Erwachsenen ist die Zulassung zum Abendmahl unmittelbar verbunden.

(3) Eine Taufe, die gemäß dem Taufbefehl im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes mit Wasser vollzogen wurde, darf nicht wiederholt werden.

(Textauszug aus den "Leitlinien kirchlichen Lebens")