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Suche nach Leben - Taufe - Regelungen

Verantwortung der Gemeinde für nicht getaufte Kinder

(1) Wenn Eltern ihre Kinder nicht in den ersten Lebensjahren taufen lassen, sondern darauf hinwirken wollen, dass die Kinder sich später selbst für die Taufe entscheiden, ist die Gemeinde auch für diese Kinder verantwortlich. Sie lädt sie zu Gottesdienst und kirchlichem Unterricht ein und hilft den Eltern, die Kinder auf ihre Taufe vorzubereiten.

(2) Darüber hinaus ist es Aufgabe aller Gemeindeglieder, die Eltern oder Sorgeberechtigten nicht getaufter Kinder bzw. diese selbst auf die Taufe hinzuweisen und zur Taufe einzuladen.

(3) Wo die Ordnung der Gliedkirche es zulässt, kann die Gemeinde auf Wunsch der Eltern Dank und Fürbitte für noch nicht getaufte Kinder im Gottesdienst aussprechen. Dies muss nach Form und Inhalt eindeutig von der Taufe unterschieden sein.

(Textauszug aus den "Leitlinien kirchlichen Lebens")