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VELKD: Eine Kirche

Priestertum aller Gläubigen

Die besondere Bedeutung von Wortverkündigung und Sakramentsfeier verlangt es, dass der Umgang mit diesen Heilsmitteln geordnet werden muss. Die lutherische Kirche kennt hierfür die Unterscheidung zwischen dem Allgemeinen Priestertum, das durch die Taufe verliehen wird, und dem besonderen kirchlichen Amt, das durch Ordination verliehen wird. Als Inhaber/-in des allgemeinen Priestertums ist jeder und jede Getaufte berufen und beauftragt, das Evangelium weiterzusagen. Die öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung ist aber den Inhaberinnen und Inhabern des besonderen kirchlichen Amtes vorbehalten.

Das dynamische Kirchenverständnis der lutherischen Kirche bringt es mit sich, dass es innerhalb der lutherischen Kirchen keine allgemein verbindliche Organisationsstruktur gibt. Vielmehr hat sich die Organisation am Auftrag der öffentlichen Verkündigung auszurichten. In der Regel sind lutherische Kirchen heute bischöflich und synodal verfasst. Leitende Geistliche sind zumeist Bischöfinnen oder Bischöfe. Gesetzgebende Organe sind Synoden („Kirchenparlamente“). Daneben kann es weitere kirchenleitende Gremien geben. Wichtige Beschlüsse, vor allem, wenn sie die Lehre betreffen, sind in lutherischen Kirchen in „großer Übereinstimmung“ (latein: magnus consensus) der kirchenleitenden Gremien zu fassen.