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Was wir leisten

Fonds der VELKD zur Förderung missionarischer Projekte

Ziel des Projektfonds
Der Fonds wurde 1998 gegründet. Seine Aufgabe war, kirchenübergreifende Strukturmaßnahmen der östlichen Gliedkirchenkirchen durch die Gemeinschaft der VELKD zu fördern. Seit der Neuausrichtung im Jahr 2003 zielt er v. a. auf die Unterstützung missionarischer Projekte in den östlichen Gliedkirchen der VELKD.
Der Fonds hat für die Jahre 2011/2012 ein Fördervolumen von 50.000 €.


Was wird gefördert?
Der Fonds fördert Projekte, d. h. Vorhaben, die eine klare Befristung erkennen lassen. Fördervoraussetzung ist, dass die Projekte eines oder mehrere der u. g. Ziele verfolgen:

  • beispielhaft über die christliche Botschaft informieren und öffentlich Interesse für den Glauben und die Kirche wecken
  • missionarische Impulse für die Gemeindeentwicklung geben
  • die Zusammenarbeit zwischen den Gliedkirchen der VELKD fördern.

Gefördert werden insbesondere Projekte, die inhaltlich und methodisch Neues erproben.


Wer kann Anträge stellen?
Anträge auf Förderung durch den Fonds können von Gemeinden, Einrichtungen und Werken aus der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs, der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland gestellt werden. Über die eingegangenen Anträge entscheidet das Amt der VELKD im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.


Was ist zu tun

  • Vor Beginn der Projektdurchführung muss ein Antrag an das Amt der VELKD (Adresse s. u.) gerichtet werden.
  • Der Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung und einen detaillierten Finanzierungsplan enthalten.
  • Aus dem Antrag soll hervorgehen, wie sich das geplante Projekt zu den Zielen des Fonds verhält.
  • Notwendig ist zudem eine befürwortende Stellungnahme der jeweiligen Landeskirche.
  • Nach Abschluss des Projektes muss ein Verwendungsnachweis in Form einer Dokumentation, die auch einen Kostennachweis enthält, erbracht werden.


In welchem Umfang kann gefördert werden?
Es können einmalig Personal- und Sachkosten bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Festbetragsförderung und wird nach Bewilligung an den Antragsteller ausgezahlt. Nicht verbrauchte Mittel werden zurückgefordert.


Beispiele für bisher geförderte Projekte

  • Projekt „neu anfangen“ im Bornaer Land
  • bayrisch-mecklenburgische Jugendwoche in Friedrichshagen
  • Fußballoase Dittersdorf
  • Projekt „Atemholen“ in Weimar
  • Kirchenlandkarte Thüringen
  • Nacht der offenen Kirchen im Kirchenkreis Schleiz
  • Männerfrühstück in Burkhardtsdorf
  • Schüler-„Predigt“-Wettbewerb in Schwerin
  • Bibelmusikwerkstatt Esther in Wismar


Vergaberichtlinien
Die Vergaberichtlinien zum Fonds der VELKD zur Förderung missionarischer Projekte sind hier einsehbar bzw. erhältlich beim
Amt der VELKD
Referat für Gemeindepädagogik,
Katechismusarbeit und Seelsorge

OKR Andreas Brummer
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
Tel 0511-2796-439
Fax 0511-2796-182
brummer@velkd.de